Entsorgung teehaltiger Dachpappenabfälle

 

Der Vorstand der Dachdecker-Innung Cottbus traf sich kürzlich, mit der Geschäftsführerin der SBB Frau Ariane Blaschey, zu der  Problematik Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle.

Leider konnten wir in dem Gespräch die Problematik nicht entschärfen.

Es wird bei der Entsorgung nach wie vor auf eine vorhergehende Laborprüfung, nach VDI 3866 Blatt 5,Anhang B, bestanden.

Dies gilt zu 100% für Gewerbeaufträge.

Es sei denn die Bitumenbahn ist nach dem 01.Januar 1995 hergestellt worden und soll jetzt wieder entsorgt werden. Aus welchen Gründen auch immer.

Als Nachweis reicht hier die Rechnung oder der Lieferschein zum Auftrag von damals aus.

Neuabfälle bzw. Reste von Aufträgen sollten unproblematisch zu entsorgen sein.

Bitte nicht mit Altabfällen vermischen

Für die Bitumenbahnen die vor 1995 hergestellt worden sind, muss ein geeignetes Labor gefunden werden, welches auch nach Anhang B prüft oder die Beprobung an ein geeignetes Labor weiter leitet.

Bitte setzen Sie sich vor einem Auftrag stets mit dem Baustoffprüfer in Verbindung, zwecks Kosten und der Probeentnahme. Diese erfolgt stets vom Baustoffprüfer selbst.

Bei der Benennung eines geeigneten Labors sind wir Ihnen gern behilflich.

Bei Privatkunden gibt es die Möglichkeit der Kleinstentsorgung, auf den Wertstoffhöfen der entsprechenden Kreise.

Diese Entsorgung muss von der Privatperson selbst durchgeführt werden, sonst wird es wieder Gewerbeabfall und muss beprobt werden.

Unsere Empfehlung: Seien Sie vorsichtig, bei der Annahme von Aufträgen wo mit der  Entsorgung von teerhaltigen Dachpappenabfällen zu rechnen ist.

 

Kontakt

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Dachdecker-Innung Cottbus

Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus

Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

Tel.: 0355-474571
Fax.: 0355-474572

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