HBCD-haltige Dämmstoffe: Entsorgung neu geregelt

HBCD-haltige Dämmstoffe dürfen künftig wieder in allen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um die Übergangslösung für das Entsorgungsproblem zu ersetzen. Das Baugewerbe kritisiert jedoch steigende Kosten.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, Von Jana Tashina Wörrle

 

Sofern die Länder zustimmen, kann noch im Sommer dieses Jahres eine neue bundesweite Verordnung in Kraft treten, die die Entsorgungspraxis für HBCD-haltige Dämmstoffe regelt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat einen Vorschlag erarbeitet, den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Er soll die auf ein Jahr befristete Übergangslösung ersetzen, die den akuten Entsorgungsengpass seit dem vergangenen Herbst versucht hat zu entschärfen.

So sollen Styropor-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten künftig wieder in allen Verbrennungsanlagen entsorgt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass die getrennt gesammelt werden. Hendricks möchte damit erreichen, dass genau erfasst werden kann, wie viel der Stoffe wo in die Entsorgung wandern.

Styropor-Dämmstoffe: Baugewerbe stellt getrennte Sammlung in Frage

Im Baugewerbe ist man nun zwar froh, dass eine langfristige Lösung gefunden scheint. Doch durch die getrennte Sammlung werden nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Entsorgungskosten steigen. “Hier stellt sich die Frage nach dem Mehrwert der künftigen Regelung. Immerhin wurden jahrzehntelang HBDC-haltige Abfälle ohne getrennte Sammlung umweltgerecht in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt”, kritisiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in einer Mitteilung zum Beschluss des Bundeskabinetts.

Grundsätzlich sieht das Baugewerbe nun jedoch eine einheitliche und praktikable Regelung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen sichergestellt. So könnten Betriebe dann in einem sogenannten Sammelentsorgungsnachweisverfahren die Dämmstoffe mit Hilfe eines Übernahmescheins vom Entsorger ihren Pflichten ohne großen bürokratischen Aufwand nachkommen.

Die nun mit der Bundesregierung abgestimmten Pläne – die sogenannte POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates.

Aktuell gilt noch die befristete Übergangslösung und diese bereitet auch weiterhin Probleme. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat seine Mitgliedsbetriebe befragt und meldet, dass es noch immer Betriebe gibt, die das belastete Styropor nicht loswerden und dass auch die Entsorgungskosten noch immer sehr hoch liegen – mit Spannbreiten  zwischen 200 und 5.000 Euro pro Tonne.

Aktionsgemeinschaft zur Dämmstoffentsorgung gegründet

So wird die Zustimmung der Länder zu einer dauerhaften Lösung nun drängender denn je. Unverständnis zeigt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx dem Beharren einzelnen Bundesländern gegenüber, die von einem angeblichen Aushebeln des Umweltschutzes sprechen – als Argument für die Einstufung als Sondermüll. Brom werde durch das Verbrennen unschädlich gemacht, es entstehen dabei auch keine giftigen Dämpfe. “Und ob das Brom in den HBCD-haltigen Dämmstoffen im Baumischabfall oder als Monocharge verbrannt wird, ist hierfür völlig irrelevant. Selbst die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks folgt unserer Auffassung und hält die Einstufung für überzogen, zumal diese auch von der Europäischen Kommission nicht gefordert war”, so Marx.

Ende März haben mehrere Verbände aus Handwerk, Fachhandel, Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs- und Kunststoffbranche deshalb eine neue Aktionsgemeinschaft ( AG EHDA ) gegründet. Die in der Gemeinschaft vertretenen Verbände und Unternehmen wollen nach eigenen Angaben durch eine sichere Verwertung das Flammschutzmittel HBCD aus dem Stoffkreislauf ausschleusen und so weiteren Imageschaden für das Thema Dämmung, den Klimaschutz und die Branche insgesamt vermeiden. Sie bieten der Politik ihre Unterstützung bei der Erarbeitung einer Lösung an. Grundsätzlich spricht sich auch das Bündnis dafür aus, HBCD-haltige Dämmstoffabfälle wieder als “nicht gefährlichen Abfall” einzustufen, wie es bis Ende September 2016 der Fall war. Auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite bietet die AG EHDA Hintergründe und aktuelle Informationen zum Thema an.

Das gilt aktuell für die Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe

Die aktuell geltende befristete Lösung hatten Bundesrat und Bundestag erst Ende des vergangenen Jahres gefunden. So steht seitdem fest, dass es nach dem Willen der Länder eine auf ein Jahr befristete bundesweite Ausnahmeregelung von den derzeitigen Entsorgungsgesetzen für HBCD-haltige Dämmstoffe gibt. Die Ministerpräsidenten und danach auch die Bundesregierung hatten einem entsprechenden Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens zugestimmt. Ein Antrag aus dem Saarland, der der alten Entsorgungspraxis wieder dauerhaft Gültigkeit verleihen sollte, fand keine Mehrheit.

Die Übergangslösung gilt, wenn nicht früher eine neue Bundesverordnung kommt, bis Ende 2017. Sie sieht vor, dass die belasteten Dämmstoffe grundsätzlich erst einmal wieder in allen Müllverbrennungsanlagen angenommen werden können, da sie nicht mehr als Sondermüll eingestuft sind. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird durch eine befristete Ausnahmeregelung bei der sogenannten POP-Verordnung ergänzt.

Entsorgungsengpass: Erleichterung nur auf dem Papier

Der Beschluss sorgte anfangs für Erleichterung im Handwerk. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) meldete kurz nach dem Bundesratsbeschluss im Namen von Generalsekretät Holger Schwannecke: “Das einjährige Moratorium für die Einstufung HBCD-haltiger Dämmplatten als gefährliche Abfälle ist ein wichtiger Schritt. Nur so können die Bundesländer eine angemessene, fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung dieser Dämmmaterialien mittels Verbrennung sicherstellen. ”

Doch Schwannecke drängte schon damals zu einem schnellen Beschluss für eine dauerhafte Lösung und ermahnte die Entsorgungswirtschaft, die zwölf Monate zu nutzen, um die derzeitigen Engpässe bei der Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen zu beseitigen. “Es muss sichergestellt sein, dass die Betriebe in einem Jahr nicht erneut einem Entsorgungsnotstand gegenüberstehen und die Entsorger Mondpreise für die Verbrennung fordern”, so der Generalsekretär.

Dämmstoff-Entsorgung: Die Praxis zeigt, wo die Probleme liegen

Für den akuten Fall schien also eine vorübergehende bundesweite Lösung gefunden zu sein, doch die Praxis zeigt sich nun schon jetzt anders. Noch immer stehen viele Handwerksbetriebe vor der Herausforderung, dass sich auf den Baustellen und in den Werkstätten die alten Dämmstoffe türmen.

Das war schon im vergangenen Jahr der Fall, als die Neuregelung und damit die Einstufung als Sondermüll Gültigkeit erstmals erlangte. Bei Dachdeckermeister Christoph Meschede aus Recklinghausen türmten sich damals die alten Dämmplatten auf dem Hof. Meist stammten sie von sanierten Flachdächern und sind mit dicken, schweren Abdichtungsbahnen verklebt. Meschede fand damals keine Firma, die sie bei ihm abholte. Der Grund: alle Müllverbrennungsanlagen in seiner Nähe nahmen die Dämmstoffabfälle nicht mehr an.

Ähnliche Berichte gab es auch aus Baden-Württemberg. Aus Reutlingen meldete Dachdeckermeister Karl-Heinz Schwarzbach, dass trotz des kürzlich veröffentlichten Sondererlasses des Landes kein Abfallentsorger bereit sei, alte Dämmstoffe anzunehmen. Und genau diese Probleme bestehen laut dem ZVDH noch immer.

Styropor-Dämmstoffe: Darum wurden sie als Sondermüll eingestuft

Alte Dämmstoffe fallen bei Gebäudesanierungen massenweise an. Meistens handelt es sich dabei um Polystyrol-Dämmstoffe – auch bekannt unter dem Herstellernamen Styropor. Dämmplatten, die vor dem Jahr 2013 verbaut wurden, enthalten jedoch das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan), damit sie im Falle eines Gebäudebrands nicht so schnell in Flammen aufgehen. Neue Dämmstoffe sind dagegen HBCD-frei, denn der Stoff gilt als gesundheitsschädlich.

Genau dieser Stoff machte Polystyrol-Dämmstoffe seit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) im März 2016 und seit dem Inkrafttreten neuer Regelungen am 1. Oktober dieses Jahres zu “gefährlichen Abfällen”, die auf Baustellen getrennt gesammelt und entsorgt werden müssen. Die Regelungen sind zwar derzeit außer Kraft gesetzt, doch ob sie ab Dezember 2017 wieder gelten, ist noch ungewiss. Auch jetzt noch nehmen viele Müllverbrennungsanlagen diese Stoffe nicht an – entweder, weil sie keine Genehmigung dafür haben oder weil sie die nunmehr getrennt gesammelten Dämmstoffe wegen ihres hohen Brennwertes aus technischen Gründen nicht als Monocharge verbrennen können.

Dämmstoffe entsorgen: Dieses Gesetz sorgte für Probleme

Seit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Anfang März 2016 waren die Vorgaben für die Entsorgung der Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, neu geregelt. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POPs) wie das HBCD enthalten, mussten demnach so verwertet werden, dass die darin enthaltenen POPs zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Dies betraf seit 1. Oktober 2016 solche Kunststoffe, deren HBCD-Gehalt größer oder gleich dem HBCD-Grenzwert von 1.000 mg/kg ist.

40.000 Tonnen Dämmstoff zu entsorgen

Die Thematik wird vor allem dann für Handwerksfirmen ein Problem, wenn sie die Mengen an HBCD-haltigen Dämmstoffen keinem anderen Bauabfall beimischen können. Doch das ist bei den großen Mengen, die beispielsweise bei der Sanierung eines Flachdachs anfallen, schwierig.

“Auch schon vor dem Inkrafttreten Einstufung als Sondermüll wurden die Stoffe umweltgerecht verbrannt und das in den ganz normalen Müllverbrennungsanlagen”, sagt auch Michael Heide vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Aus seiner Sicht ist das derzeitige Problem einzig und allein durch formale Vorgaben entstanden und nicht, weil es in der Praxis erforderlich geworden wäre, dass sich etwas ändert. Bund und Länder sollten seiner Meinung nach auch die langfristigen Folgen im Blick haben, wenn ständig neue Vorgaben für ein energieeffizientes Bauen einen immer höheren Dämmstoffeinsatz erforderlich machen.

Bundesumweltministerium: Abfallimporte reduzieren

Das Bundesumweltministerium hatte den Ländern bereits seit dem Bekanntwerden der Probleme in der Praxis empfohlen, die Einstufung der HBCD-haltigen Dämmplatten als “gefährlichen Abfall” wieder rückgängig zu machen. Des Weiteren sollten die Länder dringlich darauf hinwirken , dass die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen die Genehmigungen ihrer Anlagen entsprechend erweitern, um diese Wärmedämmplatten thermisch behandeln zu können, hat das BMUB empfohlen.

Die Länder sollten darüber hinaus prüfen, inwieweit zur Gewährleistung der inländischen Entsorgungssicherheit Abfallimporte zur Auslastung der Anlagen zu reduzieren sind. Denn auch hier liegt ein Problem, dass die Entsorgungsengpässe noch befeuert: Die Kapazitäten der Müllverbrenner sind zu knapp, weil diese lieber ausländischen Müll annehmen. Dieses Thema ist in der aktuellen Übergangslösung allerdings ausgespart und wird wohl erst langfristig beraten.

Andere Länder bezahlen mehr für die Müllverbrennung

Dass Abfallimporte den Engpass befeuern, vermutet auch Josef Rühle, Geschäftsführer im Bereich Technik beim ZVDH. “Die Entsorgungsfirmen holen die Container schon gar nicht mehr ab, wenn sie wissen, dass die Anlagen keine Kapazitäten frei haben”, sagt er. Seiner Meinung kommen Abfallimporte aus dem EU-Ausland bevorzugt aus Großbritannien. Der Grund für die Ungleichbehandlung: der um vielfach höher liegende Preis.

So entsteht durch die Engpässe allerdings auch eine Preisspirale nach oben und wer es doch schafft, im Inland Kapazitäten für das Verbrennen der Polystyrole zu bekommen, muss tief in die Tasche greifen. Alternative: Der Dämmstoff-Abfall, der hierzulande produziert wird, wird auch wiederum in Länder exportiert, wo die thermische Verwertung noch günstiger ist bzw. andere Auflagen vorherrschen. Leidtragende sind Bauherren, Bürger und die Umwelt, die durch diese verlängerte Wege, erhöhte Kosten und transportbedingte Emissionen belastet werden.

“Die privaten Betreiber der Müllverbrennungsanlagen haben so kein großes Interesse ihrem öffentlichen Auftrag nachzukommen und die Abfälle bevorzugt zu entsorgen, die hierzulande anfallen”, vermutet der ZVDH-Geschäftsführer. Doch das sollten sie, denn der öffentliche Auftrag entstehe ja erst dadurch, dass sie die behördliche Erlaubnis bekommen, überhaupt eine solche Anlage betreiben zu dürfen.

Rund 40.000 Tonnen an alten Dämmstoffen müssen im Schnitt pro Jahr entsorgt werden. Da die Kapazitäten der Müllverbrenner derart knapp sind und diese auch die Notlage der Betriebe und Handwerkskunden sehen, lassen sie sich das Entsorgen der Dämmstoffe teuer bezahlen. Michael Heide spricht von einem Preisanstieg um bis über das 50fache im Vergleich zum Vorjahr. Statt rund 150 Euro pro Tonne bezahlen Handwerker nun bis zu 8.000 Euro und müssen das an ihre Kunden weitergeben.

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