Neuer Mindestlohn ab 01.01.2018 für ungelernte und gelernte Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
zum Nikolaustag informierte der Zentralverband über die neue Regelung zum
Mindestlohn, ab 01.01.2018.
So steigt der Mindestlohn für gelernte Dachdecker oder fachlich qualifizierte Beschäftigte auf 12,90 Euro pro Stunde.
Ab 01.01.2019 steigt dieser Mindestlohn auf 13,20 €.
Neu ist, dass für ungelernte bzw. Hilfskräfte ein eigenständiger Mindestlohn von 12,20 Euro ab 01.01.2018 eingeführt wird.
Dieser gilt auch für 2019.
Die Allgemeinverbindlichkeit ist bereits beantragt.