Aufruf für Kandidaten als Gesellenvertreter
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
anbei übersenden wir Ihnen die Mitteilung an Ihre Gesellen, für den Vorschlag eines Gesellenvertreters aus Ihrem Betrieb, für den neu zu bildenden Gesellenausschuss.
Laut Satzung unserer Innung, sind wir zur Bildung eines Gesellenausschusses verpflichtet.
Dieser setzt sich aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern zusammen und für diese ist jeweils wiederum ein Vertreter zu wählen.
Der Gesellenausschuss hat unter anderem die Aufgabe, aus seinen Reihen, die Gesellenvertreter für den Zwischen-, Gesellenprüfungs- und
den Berufsbildungsausschuss zu bestimmen. Die dann gemeinsam mit den Meister- und Lehrervertretern die jeweiligen Ausschüsse bilden.
Die Ausschüsse werden benötigt, um für unseren Berufsstand die Zwischen- und Gesellenprüfungen und die berufliche Qualifikation ab zu sichern.
Wir möchten Sie daher bitten, in Vorbereitung der Wahlhandlung (Briefwahl), diese Mitteilung Ihren Gesellen zu übergeben, oder in ihrem Betrieb bekanntzumachen.
Ist einer Ihrer Gesellen bereit, im Ausschuss mitwirken zu wollen, dann senden Sie uns diese Mitteilung, mit Namen und Anschrift unterzeichnet bis zum 28.09.2024 zu.
Als Kandidaten zum Gesellenausschuss können nur Gesellen kandidieren, die die Gesellenprüfung abgeschlossen und in Ihrem Betrieb, beschäftigt sind.
Wir bedanken uns recht herzlich für ihre Unterstützung.