Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2020.

Die Dachdecker-Innung Cottbus hat alles gut bedacht
Die Dachdecker-Innung Cottbus hat alles gut bedacht

Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Gelernte Arbeitnehmer*innen und
Gesell*innen (Mindestlohn 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro

Ungelernte Arbeitnehmer*innen
(Mindestlohn 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro

Weitere Ausnahmen
Zusätzlich zu den bisherigen Ausnahmen vom Mindestlohn (Schüler, Schulabgänger und Reinigungspersonal) fallen künftig Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren, nicht in den tariflichen Geltungsbereich. Außerdem wurde ein Passus im Tarifvertrag neu formuliert. Hieß es in der alten Fassung: „Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz als Lagerist beschäftigt werden“, fällt in der neuen Fassung die Einschränkung „als Lagerist“ weg. Dadurch sind künftig auch Hausmeister- und Sortiertätigkeiten in der Entsorgung, die häufig von Rentnern oder Teilzeitkräften durchgeführt werden, vom tariflichen Mindestlohn ausgenommen. Hier gilt dann der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro pro Stunde. Der tarifliche Mindestlohn gilt aber weiterhin für solche Beschäftigten, die am Betriebssitz im Bereich der handwerklichen Vorfertigung tätig sind.

Kommentar ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk
„Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über 14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen. Auf der anderen Seite steht das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende. Und hier müssen wir auch finanzielle Anreize setzen, sonst laufen unsere umfangreichen Bemühungen um Nachwuchs ins Leere. Wir wissen alle, dass Dachdecker-Arbeiten anspruchsvoll sind, wir neue Herausforderungen meistern müssen und auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir qualitativ hochwertige Leistung.“

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
-Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik-
Fritz-Reuter-Str. 1 • 50968 Köln
Postfach 51 10 67 • 50946 Köln
Telefon: ++49 (0) 221 / 39 80 38-0
Fax: ++49 (0) 221 / 39 80 38-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de

Kontakt

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Dachdecker-Innung Cottbus

Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus

Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

Tel.: 0355-474571
Fax.: 0355-474572

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