Mit heutiger Information, sprechen wir diejenigen unter Ihnen an, die im Dachdeckerberuf ausbilden möchten.
Wir orientieren auf einem Ausbildungsbeginn, ab dem 01.09.2019 und einem Ausbildungsende zum 31.08.2022.
Bitte beachten Sie, dass die Vergütung des Lehrlings nicht unter 20% der nachfolgend empfohlenen Richtwerte, des ab 01.09.2919 gültigen Tarifvertrages, geschieht.
Dieser gilt unabhängig vom Alter des Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk.
1.Lehrjahr
monatlich |
2.Lehrjahr
monatlich |
3.Lehrjahr
monatlich |
760,00 Euro | 910,00 Euro | 1160,00 Euro |
Folgende Urlaubsregelung sollte zur Anwendung kommen.
09 Arbeitstage 2019
26 Arbeitstage 2020
26 Arbeitstage 2021
17 Arbeitstage 2022
Die Arbeitszeit beträgt wie beim gewerblichen Arbeitnehmer 39 Stunden die Woche.
Der Auszubildende hat Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Dieses setzt sich aus 40% der Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr zusammen und ist in der Verdienstabrechnung Monat November fällig.
Weiterhin erhält der Auszubildende ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25 v.H. der Ausbildungsvergütung.
Den entsprechenden Berufsausbildungsvertrag erhalten Sie von der Handwerkskammer Cottbus oder von der Innung.
In der Spalte Fachrichtung/ Scherpunkt im Berufsausbildungsvertrag, ist einer der fünf nachfolgenden Fachrichtungsschwerpunkte einzutragen:
Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik.
Den Berufsausbildungsvertrag bitte vollständig ausfüllen und von allen Vertragspartnern unterzeichnen.
Als Anlagen zum Berufsausbildungsvertrag werden benötigt:
- Der Erstuntersuchungsbescheid vom Hausarzt
- Das Schulzeugnis
- Den Berufsausbildungsvertrag reichen Sie bitte, mit Anlagen bei der Geschäftsstelle der Dachdecker – Innung Cottbus oder der Handwerkskammer Cottbus, ein.
- Die zuständige Berufsschule für den Kammerbezirk Cottbus,
- ist das
- Oberstufenzentrum Cottbus
- Sielower Straße 10
- 03044 Cottbus
- Telefon: 0355/784360
- Fax: 0355/784361010
- Die zuständige überbetriebliche Ausbildungsstätte, ist der Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus
- Werner-Seelenbinder-Straße 24
- 01983 Großräschen
- Telefon: 035753/23511
- Fax: 035753/23540
- Die Anmeldung bei der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte sollte formlos und sofort nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages erfolgen.
- Der Lehrling wird abrechnungstechnisch genau wie ein Arbeitnehmer, bei der Lohnausgleichskasse, bei der Berufsgenossenschaft und der von ihm gewählten Krankenkasse, durch den Ausbildungsbetrieb, angemeldet.