Steuerfreie Sonderzahlungen für Beschäftigte

Sehr geehrtes Innungsmitglied,

sehr geehrte Berufskollegin,

sehr geehrter Berufskollege,

es besteht die Möglichkeit, steuerfreie Sonderzahlungen für besondere Leistungen, in der Corona-Krise, für Ihre Beschäftigten bis 1500 €,

im Zeitraum vom 01.März bis zum 31. Dezember2020 , zu gewähren.

Der eventuell gezahlte Betrag, muss in der Lohnabrechnung, als Corona-Prämie steuerfrei zu erkennen sein.

 

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/corona-krise-steuerfreier-zuschuss-fuer-arbeitnehmer

 

Kontakt

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    Dachdecker-Innung Cottbus

    Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus

    Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

    Tel.: 0355-474571
    Fax.: 0355-474572

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