Steuerfreie Sonderzahlungen für Beschäftigte
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
es besteht die Möglichkeit, steuerfreie Sonderzahlungen für besondere Leistungen, in der Corona-Krise, für Ihre Beschäftigten bis 1500 €,
im Zeitraum vom 01.März bis zum 31. Dezember2020 , zu gewähren.
Der eventuell gezahlte Betrag, muss in der Lohnabrechnung, als Corona-Prämie steuerfrei zu erkennen sein.
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/corona-krise-steuerfreier-zuschuss-fuer-arbeitnehmer