Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
die Tarifparteien des Dachdeckerhandwerks haben sich auf einige neue Eckpunkte im Tarifvertrag geeinigt.
Über den Einsatz der steuer- und abgabefreien Inflationsprämie, von 3000 €, können Sie, bei Bedarf und Möglichkeit, bis 2024, für Ihre gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer selbst entscheiden.
Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmeranteil am S-Kug, künftig, ab 01.01.2023, ausschließlich durch einen 0,8 % Abzug des Bruttolohnes erbracht wird und nicht mehr durch das Einbringen von zwei Urlaubstagen möglich ist.
Der Mindestlohn steigt, ab 01.01.2023 für gelernte Dachdecker oder fachlich qualifizierte Arbeitende, auf 14,80 Euro je Stunde.
Für ungelernte bzw. Hilfskräfte erhöht sich der eigenständige Mindestlohn auf 13,30 Euro und dies ist bindend.
Ab Oktober diesen Jahres erhalten unsere Azubis mehr Ausbildungsvergütung.
Erstes Lehrjahr 820 € ab Oktober 2023 860 €
Zweites Lehrjahr 990 € ab Oktober 2023 1040 €
Drittes Lehrjahr 1260 € ab Oktober 2023 1320 €
Um die Ausbildungsbereitschaft im Dachdeckerhandwerk weiter zu stärken, erhalten Ausbildungsbetriebe künftig eine weitere Monatsvergütung durch die SOKA Dach erstattet.
Diese zusätzliche Erstattung erfolgt für das dritte Lehrjahr.
Wenn Sie einen Lehrling in Ausbildung haben, hat er einen Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatseinkommen.
Das 13. Monatseinkommen setzt sich aus 40% der gültigen Ausbildungsvergütung im zweiten Lehrjahr zusammen.
So sollten wenigstens 396 € , gezahlt werden.
Der Auszubildende im ersten Lehrjahr hat Anspruch, auf so viele Zwölftel, wie er im Kalenderjahr an Monaten in Ausbildung war.
Der ausgelernte Lehrling, der im Anschluss an seiner Ausbildungszeit weiter, als Geselle beschäftigt wird, hat einen Vollanspruch.
Sollten Sie Fragen oder Hinweise haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle.