Aktuelles

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Handwerk ruft zur Hilfe auf!

Statement Corina Reifenstein, Präsidentin der Handwerkskammer Cottbus  

„Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine macht uns fassungslos. Er erschüttert unsere Grundüberzeugung von einem friedlichen Europa. Aus Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und als Zeichen für ein freiheitliches und friedliches Miteinander in Europa und gegen jede Art von Krieg und Gewalt bitte ich alle Handwerkerinnen und Handwerker ausnahmsweise zu prüfen, ob sie sich bei Anfrage und trotz bestehender Auftragslast mit hoher Priorität an der Instandsetzung oder auch der Bereitstellung von Wohnraum für Schutzsuchende beteiligen können.

Ich bitte außerdem alle Verantwortlichen unserer lokalen Handwerksorganisationen – namentlich unsere Kreishandwerkerschaften und Innungen – sich mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um die Hilfsbereitschaft des Handwerks und die Bereitschaft zur Teilnahme an den lokalen Runden Tischen zur Koordination der Hilfen zu signalisieren. Im Vordergrund der Unterstützung des Handwerks könnte ebenfalls die Priorisierung von Aufträgen zur Herrichtung von Wohnraum und das Anbieten von Wohnraum durch Mitgliedsbetriebe stehen.

In diesen für die Menschen der Ukraine und für die Friedensordnung ganz Europas so wichtigen Wochen kann es uns in einem ersten Schritt nur darum gehen, Unrecht zu benennen, zu helfen und Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen!”

Spenden

Auch beteiligen wir uns ausdrücklich an den Spendenaufrufen von ARD und ZDF für die Aktion „Deutschland hilft“

Spendenkonto:
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine

 Aktuelle Informationen zum Krieg in der Ukraine und dessen Folgen finden Sie auf unserer Sonderseite, der HWK Cottbus.

Bitte klicken Sie  hier.

12.03.
2021
14.04.
2020
24.03.
2020

Sonderinformation rund um das Coronavirus

zvdh-kompakt 11-2020 Sonderinformation rund um das Coronavirus
 

Am Wochenende sind weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bekannt geworden. So haben Bund und Länder ein umfassendes Kontaktverbot erlassen und die Schließung von Restaurants und z. B. Friseurbetrieben angeordnet – fürs Erste auf zwei Wochen begrenzt. Für Handwerksbetriebe gelten allerdings wichtige Ausnahmen.

Kontaktverbot bzw.-einschränkungen
Eine Tätigkeitsbeschränkung oder gar generelle Schließung von Dachdeckerbetrieben wurde nicht verfügt. Von der Zwei-Personen-Regelung in der Öffentlichkeit sind außerdem Personengruppen ausgenommen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Fahrten in Bussen und Bahnen bleiben davon unberührt, d. h. öffentliche Verkehrsmittel können weiter genutzt werden. Das bedeutet auch: für Dachdeckerbetriebe und die Mitarbeiter*innen auf Baustellen und auf der Fahrt dorthin gelten die verschärften Beschränkungen derzeit nicht! Betriebe müssen daher auch nicht mit Bußgeldern rechnen, wenn sich mehr als zwei Mitarbeiter*innen auf Baustellen aufhalten, um zu arbeiten.

Hygienemaßnahmen erläutern und umsetzen
Trotzdem ist es umso wichtiger, die Hygienemaßnahmen im Betrieb und auf Baustellen zu beachten. Dazu gehört es, alle Mitarbeiter*innen über die unerlässlichen Maßnahmen ausführlich zu informieren, die notwendigen Materialien bereit zu stellen und die Anwendung zu überprüfen. Wer also längere Zeit mit mehreren Kollegen zusammenarbeiten muss und den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 m nicht einhalten kann, sollte dann Mundschutz und Handschuhe tragen. Die Husten- und Niesetikette – nur in die Armebeuge – ist generell eine gute Maßnahme, um Ansteckungen zu vermeiden. Die üblichen Kontakte wie Händeschütteln zur Begrüßung müssen natürlich jetzt unterbleiben Regelmäßiges Händewaschen ist weiterhin ein selbstverständliches Verhalten. Sind Wasser und Seife nicht verfügbar, greift man auf Händedesinfektionsmittel zurück.

Jederzeit aktuelle Informationen
Auf unserer Homepage https://dachdecker.org/startseite und im internen Bereich https://member.dachdecker.de/ aktualisieren wir laufend die Meldungen rund um das Coronavirus. Weiterhin stellen wir Vordrucke, Verhaltensvorschriften, Checklisten sowie Musterschreiben ein und liefern den Dachdeckerbetrieben die notwendige Unterstützung, die sie jetzt benötigen. Neben wichtigen Hygienemaßnahmen sind das vor allem Informationen über Kurzarbeiterregelungen und finanzielle Hilfen bei Liquiditätsengpässen. Weiterhin finden sich im internen Bereich länderspezifische Regelungen, auch diese werden laufen ergänzt. Auch auf Facebook und Twitter informieren wir:

facebook.com/zvdhdachdecker
twitter.com/zvdhdachdecker

Ihre Berufsorganisation
Die gesamte Berufsorganisation – Zentralverband, Landesverbände und Innungen – stehen im engen Kontakt untereinander, aber auch mit den politischen Vertretern, um Dachdeckerbetriebe schnell mit aktuellen Informationen zu versorgen. Wir sind für Sie da! Sie haben Fragen? Mailen Sie uns: zvdh@dachdecker.de

Bleiben Sie alle gesund!

 zvdh-kompakt-11-2020-Sonderkompakt-Corona.pdf

 

 Verantwortlich:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
-Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik-
Fritz-Reuter-Str. 1 • 50968 Köln
Postfach 51 10 67 • 50946 Köln
Telefon: ++49 (0) 221 / 39 80 38-0
Fax: ++49 (0) 221 / 39 80 38-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de
07.06.
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10.04.
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Kontakt

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Dachdecker-Innung Cottbus

Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus

Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

Tel.: 0355-474571
Fax.: 0355-474572

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