Information zur Berufsausbildung Dachdecker 2025 bis 2028
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
mit heutiger Information, sprechen wir diejenigen unter Ihnen an, die im Dachdeckerberuf ausbilden.
Wir orientieren auf ein Ausbildungsbeginn, ab 01.09.2025 und einem Ausbildungsende zum 31.08.2028.
Der entsprechende Berufsausbildungsvertrag ist online unter
https://www.hwk-cottbus.de/downloads/08-04-2024-lehrvertrag-online-7,2761.pdf
abrufbar.
In der Spalte Fachrichtung/ Scherpunkt im Berufsausbildungsvertrag, ist einer der fünf nachfolgenden Fachrichtungsschwerpunkte einzutragen:
Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik.
Nach § 2 des gültigen Ausbildungsvergütungstarifvertrages
– Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – erhalten Auszubildende im Dachdeckerhandwerk folgende monatliche Ausbildungsvergütung.
1.Lehrjahr monatlich | 2.Lehrjahr monatlich | 3.Lehrjahr monatlich |
1000,00 Euro | 1150,00 Euro | 1400,00 Euro |
Folgende Urlaubsregelung sollte zur Anwendung kommen.
09 Arbeitstage 2025
26 Arbeitstage 2026
26 Arbeitstage 2027
17 Arbeitstage 2028
Die Arbeitszeit beträgt wie beim gewerblichen Arbeitnehmer 39 Stunden die Woche.
Der Auszubildende hat Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Das sich aus 40% der Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr zusammen setzt und ist in der Verdienstabrechnung Monat November fällig.
Weiterhin erhält der Auszubildende ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25 v.H. der Ausbildungsvergütung.
Den Berufsausbildungsvertrag bitte vollständig ausfüllen und von allen Vertragspartnern unterzeichnen.
Als Anlagen zum Berufsausbildungsvertrag werden benötigt:
Der Erstuntersuchungsbescheid vom Hausarzt
Das Schulzeugnis
Den Berufsausbildungsvertrag reichen Sie bitte, mit den Anlagen bei der Handwerkskammer Cottbus oder der Geschäftsstelle der Dachdecker – Innung Cottbus, ein.
Die Anmeldung bei der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte sollte formlos und sofort nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages erfolgen.
Die zuständige Berufsschule für den Kammerbezirk Cottbus, ist das
Oberstufenzentrum Cottbus
Sielower Straße 10
03044 Cottbus Telefon: 0355/ 784360
Fax: 0355/784361010
Mail: info@osz-cottbus.de
Die zuständige überbetriebliche Ausbildungsstätte, ist der
Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus
Werner-Seelenbinder-Straße 24
01983 Großräschen Telefon: 035753/23511
Fax: 035753/23528
Mail: holder@hwk-cottbus.de
Der Lehrling wird abrechnungstechnisch genau wie ein Arbeitnehmer, bei der Lohnausgleichskasse, bei der Berufsgenossenschaft und der von ihm gewählten Krankenkasse, durch den Ausbildungsbetrieb, angemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Kai-Uwe Reipert Jürgen Naujokat
Lehrlingswart Geschäftsführer