Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss hat nach Maßgabe der für die Berufsbildung geltenden Vorschriften alle Angelegenheiten, welche die Berufsbildung betreffen, insbesondere folgende Gegenstände zu beraten:
- die Vorschriften über die Berufsausbildung der Lehrlinge
(§ 21 Abs. 2 Nr. 6), - Stellungnahmen in Verfahren zur Untersagung des Einstellens und Ausbilden von Lehrlingen, soweit die Handwerksinnung damit befasst wird,
- Maßnahmen der beruflichen Fort- bzw. Weiterbildung ihrer Mitglieder und der bei ihnen beschäftigten Gesellen
Der Ausschuss für die Berufsbildung besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, von denen die Hälfte Innungsmitglieder, die in der Regel Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen und die andere Hälfte Gesellen, die die Voraussetzung der Wählbarkeit für den Gesellenausschuss erfüllen, müssen.
Der Vorsitzende sowie die Beisitzer, die Innungsmitglieder sind, werden von der Innungsversammlung, die Beisitzer, die Gesellen sind, werden vom Gesellenausschuss gewählt. Bei der Wahl des Vorsitzenden nehmen die Mitglieder des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrecht an der Innungsversammlung teil.
Zusammensetzung des Berufsbildungsausschuss
- Dachdeckermeister Kai-Uwe Reipert Vorsitzender
- Dachdeckermeister Andreas Brumm
- Dachdecker- und Zimmerermeister Ronny Overbeck
- Dachdeckermeisterin Manuela Holder von der Arbeitnehmerseite
- Dachdecker Tino Hannig Beisitzer von der Arbeitnehmerseite