Ein Artikel der Deutschen Handwerkszeitung:
Mit dem neuen Gesetz sichert der Bundestag die Sozialkassenverfahren folgender Branchen:
Der Bundestag hat am 22. Juni Tarifverträge von elf Branchen rückwirkend vom 1. Januar 2006 an für allgemeinverbindlich erklärt. Nach dem SokaSiG für das Baugewerbe soll das Gesetz weitere Sozialkassenverfahren unter anderem der Steinmetze, der Dachdecker sowie der Maler und Lackierer sichern.
HBCD-haltige Dämmstoffe dürfen künftig wieder in allen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um die Übergangslösung für das Entsorgungsproblem zu ersetzen. Das Baugewerbe kritisiert jedoch steigende Kosten.
Am Beratungstag Jobs & Qualifizierung, am 14.06.2017 im Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus in Großräschen, informierten das Vorstandsmitglied Dachdeckermeister Hartmut Fort und der Geschäftsführer unserer Innung Herr Jürgen Naujokat, interessierte Jugendliche über die Ausbildungsmöglichkeiten im Dachdeckerhandwerk.
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
die Handwerkskammer Cottbus und die Dachdecker-Innung Cottbus bemüht sich, in Ihren Unternehmen die Fachkräftesituation zu verbessern.
Dabei ist die Anpassungsqualifizierung vom Dachdeckerhelfer zum Dachdecker eine gute Möglichkeit, um einen bundesweit gültigen Berufsabschluss als Dachdecker zu erhalten.
Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus
Geschäftsführer: Jürgen Naujokat
Tel.: 0355-474571
Fax.: 0355-474572