Es ist geschafft.

Die Beschäftigungssicherung, im Tarifvertrag Dachdecker, kann jetzt endlich von April bis November durchgängig genutzt werden.

Und das ohne zusätzlichen Kosten.

Details des Sommerausfallgelds
Schon jetzt zahlen alle Dachdeckerbetriebe eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH). Aus diesem Topf erhalten die Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns, um die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden zu mindern. Neu ist folgendes:

  • Der Anspruch auf Ausfallgeld nach dem TV Beschäftigungssicherung für die Monate April, Oktober und November wird auf das gesamte Kalenderjahr ausgedehnt. Ausgenommen sind die Monate Dezember bis März, in denen das S-KuG gilt.
  • Es gibt keine fest vorgeschriebenen Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen, um das Ausfallgeld zu beantragen: Es muss sich um „zwingende Witterungsgründe“ handeln. So ist es auch im Tarifvertrag formuliert. Die SOKA-DACH überprüft die Anträge dann auf Plausibilität.
  • Die Ausdehnung gilt zunächst für das Jahr 2020.
  • Die Höhe des Ausfallgeldes für jede ausgefallene Arbeitsstunde bleibt unverändert bei 75 Prozent. Bemessungsgrundlage ist künftig aber nicht mehr der durchschnittliche Stundenlohn der Monate Mai bis September des Vorjahres, der sich in den Monaten Oktober und November prozentual um die Tarifsteigerungen des Bundecklohns LG 4 erhöht. Stattdessen wird der Stundenlohn zugrunde gelegt, der in der Zeit des Ausfalls also tatsächlich gezahlt wurde.
  • Der Arbeitgeber erhält nach wie vor eine Pauschalerstattung der von ihm für das Ausfallgeld zu tragenden Sozialleistungen in Höhe von 23 Prozent.
  • Der Gesamtrahmen des Ausfallgelds bleibt unverändert bei maximal 53 Stunden pro Kalenderjahr. Auch die Umlage (SOKA-DACH-Beitrag) bleibt gleich.

Einfaches Antragsverfahren: Der Arbeitgeber meldet die für jeden Mitarbeiter ausgefallenen Arbeitsstunden und den zugrundeliegenden Stundenlohn mit seiner monatlichen Bruttolohnsummenmeldung und beantragt damit gegenüber der SOKA-DACH die Erstattungsleistung.

Kontakt

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Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

Tel.: 0355-474571
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