Gültiger RahmenTarifvertrag des Dachdeckerhandwerks
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
anbei der gültige Rahmentarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk.
Dieser ist allgemeinverbindlich, also für alle die im Dachdeckerhandwerk tätig sind bindend.
Im § 38 auf Seite 25 ist bei Urlaubsdauer eine neue Regelung, zum Urlaub zu beachten.
Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer, vom 11. Jahr der Gewerkzugehörigkeit, bis einschließlich 19. Jahr einen Urlaubsanspruch,
von 28 Arbeitstage, ab dem 01.01.2023 haben.
Hat der Arbeitnehmer bereits einen höheren Jahresurlaub, bleibt dies von der Neuregelung unberührt.