Hinweise für Regelungen zum Arbeitsausfall durch Hitze oder fehlendes Material

Sehr geehrtes Innungsmitglied,

sehr geehrte Berufskollegin,

sehr geehrter Berufskollege,

die ansteigenden Temperaturen zwingen uns zu Verlegungen der Arbeitszeit, bis hin zur Unterbrechung der Arbeit.

Die Beschäftigungssicherung, im Tarifvertrag Dachdecker, kann jetzt bis November genutzt werden.

Details des Sommerausfallgelds

Es gibt keine fest vorgeschriebenen Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen, um das Ausfallgeld zu beantragen: Es muss sich um „zwingende Witterungsgründe“ handeln. So ist es auch im Tarifvertrag formuliert. Die SOKA-DACH überprüft die Anträge dann auf Plausibilität.

  • Die Höhe des Ausfallgeldes für jede ausgefallene Arbeitsstunde bleibt unverändert bei 75 Prozent. Als Bemessungsgrundlage wird der Stundenlohn zugrunde gelegt, der in der Zeit des Ausfalls tatsächlich gezahlt wurde.
  • Der Arbeitgeber erhält nach wie vor eine Pauschalerstattung der von ihm, für das Ausfallgeld zu tragenden Sozialleistungen in Höhe von 23 Prozent.
  • Der Gesamtrahmen des Ausfallgelds bleibt bei maximal 53 Stunden pro Kalenderjahr.

Einfaches Antragsverfahren: Der Arbeitgeber meldet die für jeden Mitarbeiter ausgefallenen Arbeitsstunden und den zugrundeliegenden Stundenlohn mit seiner monatlichen Bruttolohnsummenmeldung und beantragt damit gegenüber der SOKA-DACH die Erstattungsleistung.

Sollte diese Beschäftigungssicherung nicht ausreichen, wegen anderer Gründe, zum Beispiel fehlendes Material.

Müsste auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld zurückgegriffen werden.

Im Gegensatz zu S-Kug gibt es bei Kug betriebliche Mindestanforderungen. Im Kalendermonat müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Endgeldausfall von mindestens 10% ihres Monatsbezuges betroffen sein. Bei der Beschäftigungszahl sind Auszubildende nicht mitzuzählen.

Höhe des Kug beträgt 60% (bei Arbeitnehmern ohne Kind) oder 67% der Nettoendgelddifferenz.

Das KUG ist steuerfrei, umlagefrei und für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.

Der Arbeitgeber trägt die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese werden von fiktiven Entgelt errechnet.

Diese werden jedoch bis zum 30. September 2022, auf besonderen Antrag durch die Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe erstattet.

BMAS – Mit Kurzarbeit Arbeitsplätze sichern – auch bei Störungen der Lieferketten

KugV Kurzarbeitergeldverordnung (buzer.de)

Bei Fragen oder Hinweisen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Tel.: 0355-474571
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