Information zur Berufsausbildung Dachdecker 2025 bis 2028

Die Dachdecker-Innung Cottbus hat alles gut bedacht
Die Dachdecker-Innung Cottbus hat alles gut bedacht

Sehr geehrtes Innungsmitglied,

sehr geehrte Berufskollegin,

sehr geehrter Berufskollege,

mit heutiger Information, sprechen wir diejenigen unter Ihnen an, die im Dachdeckerberuf ausbilden.

Wir orientieren auf ein Ausbildungsbeginn, ab 01.09.2025 und einem Ausbildungsende zum 31.08.2028.

Der entsprechende Berufsausbildungsvertrag ist online unter

https://www.hwk-cottbus.de/downloads/08-04-2024-lehrvertrag-online-7,2761.pdf

abrufbar.

In der Spalte Fachrichtung/ Scherpunkt im Berufsausbildungsvertrag, ist einer der fünf nachfolgenden Fachrichtungsschwerpunkte einzutragen:

Dachdeckungstechnik,       Abdichtungstechnik,           Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik.

Nach § 2 des gültigen Ausbildungsvergütungstarifvertrages

– Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – erhalten Auszubildende im Dachdeckerhandwerk folgende monatliche Ausbildungsvergütung.

 

1.Lehrjahr monatlich 2.Lehrjahr monatlich 3.Lehrjahr monatlich
1000,00 Euro       1150,00 Euro 1400,00 Euro

 

Folgende Urlaubsregelung sollte zur Anwendung kommen.

09 Arbeitstage 2025

26 Arbeitstage 2026

26 Arbeitstage 2027

17 Arbeitstage 2028

Die Arbeitszeit beträgt wie beim gewerblichen Arbeitnehmer 39 Stunden die Woche.

Der Auszubildende hat Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Das sich aus 40% der Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr zusammen setzt und ist in der Verdienstabrechnung Monat November fällig.

Weiterhin erhält der Auszubildende ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25 v.H. der Ausbildungsvergütung.

Den Berufsausbildungsvertrag bitte vollständig ausfüllen und von allen Vertragspartnern unterzeichnen.

Als Anlagen zum Berufsausbildungsvertrag werden benötigt:

Der Erstuntersuchungsbescheid vom Hausarzt

Das Schulzeugnis

Den Berufsausbildungsvertrag reichen Sie bitte, mit den Anlagen bei der Handwerkskammer Cottbus oder der Geschäftsstelle der Dachdecker – Innung Cottbus, ein.

Die Anmeldung bei der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte sollte formlos und sofort nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages erfolgen.

Die zuständige Berufsschule für den Kammerbezirk Cottbus, ist das

Oberstufenzentrum Cottbus

Sielower Straße 10

03044 Cottbus                                Telefon:         0355/ 784360

Fax:                0355/784361010

Mail:              info@osz-cottbus.de

Die zuständige überbetriebliche Ausbildungsstätte, ist der

Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus

Werner-Seelenbinder-Straße 24

 

01983 Großräschen                        Telefon:         035753/23511

Fax:                035753/23528

Mail:              holder@hwk-cottbus.de

 

Der Lehrling wird abrechnungstechnisch genau wie ein Arbeitnehmer, bei der Lohnausgleichskasse, bei der Berufsgenossenschaft und der von ihm gewählten Krankenkasse, durch den Ausbildungsbetrieb, angemeldet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Uwe Reipert                                     Jürgen Naujokat

Lehrlingswart                                         Geschäftsführer

Kontakt

*Pflichtfelder

Dachdecker-Innung Cottbus

Körperschaft des öffentlichen Rechts Gulbener Strasse 1 03046 Cottbus

Geschäftsführer: Jürgen Naujokat

Tel.: 0355-474571
Fax.: 0355-474572

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