Konflike mit der Soka Bau gelöst, Soloselbstständige bekommen Geld zurück
Jahrelanger Konflikt mit Soka-Bau gelöst,
Soloselbstständige bekommen Geld zurück
Innungsmitglieder des Baunebengewerbes sind künftig besser geschützt vor unberechtigten Zugriffen der Bau-Sozialkasse. Möglich macht das eine wegweisende Vereinbarung. Welche Gewerke betroffen sind und was die Einigung für sie bedeutet.
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https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/jahrelanger-konflikt-mit-soka-bau-geloest/150/3094/360475
Wer keine Mitarbeiter beschäftigt, gilt im Sinne des Gesetzes nicht als Arbeitgeber und muss demnach auch keine Ausbildungskostenumlage an die Soka-Bau bezahlen. Das ergibt sich aus einem aktuellen BAG-Urteil. Die Sozialkasse des Baus zahlt nun Gelder an die Betriebe zurück.
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Quelle: DeutscheHandwerksZeitung