Neue Mindestlöhne ab 01.01.2026
Sehr geehrtes Innungsmitglied,
sehr geehrte Berufskollegin,
sehr geehrter Berufskollege,
die neuen Mindestlöhne ab 01.01.2026 sind jetzt beschlossene Sache.
So steigt der Mindestlohn für Ungelernte auf 14,96 Euro und bleibt so bis Ende 2028
Beim Mindestlohn gelernte Arbeitnehmer gibt es folgende Änderungen.
- 1. Januar 2026 16,60 Euro
- 1.Januar 2027 17,10 Euro
- 1.Januar 2028 17,60 Euro
Bitte beachten Sie die neuen Mindestlöhne bei Ihren Kalkulationen und der Neuberechnung des Stundenverrechnungssatzes.
